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   OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 19 W 28/09   

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https://dejure.org/2009,11707
OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 19 W 28/09 (https://dejure.org/2009,11707)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.2009 - 19 W 28/09 (https://dejure.org/2009,11707)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 19 W 28/09 (https://dejure.org/2009,11707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 3, 6 ZPO; §§ 41, 48 GKG

  • Justiz Hessen

    § 41 Abs 2 GKG, § 48 Abs 1 GKG, § 3 ZPO, § 6 ZPO
    Streitwertbemessung: Räumungs- und Herausgabeklage nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • Judicialis

    GKG § 41 Abs. 2; ; GKG § 48 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; ZPO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 41 Abs. 2; GKG § 48 Abs. 1; ZPO § 3; ZPO § 6
    Streitwert einer Klage auf Räumung und Herausgabe von Räumen nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert einer Klage auf Räumung und Herausgabe von Räumen nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07

    Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 19 W 28/09
    Wenn die Partner nicht etwas Besonderes unter sich geregelt haben, werden dementsprechend persönliche und wirtschaftliche Leistungen nicht aufgrund von wechselseitig abgeschlossenen Verträgen erbracht (BGH NJW 2008, 443; 2008, 2334, 2335; 2008, 1959).
  • BGH, 31.10.2007 - XII ZR 261/04

    Anspruch des Erben auf Rückzahlung von Zuwendungen im Rahmen einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 19 W 28/09
    Wenn die Partner nicht etwas Besonderes unter sich geregelt haben, werden dementsprechend persönliche und wirtschaftliche Leistungen nicht aufgrund von wechselseitig abgeschlossenen Verträgen erbracht (BGH NJW 2008, 443; 2008, 2334, 2335; 2008, 1959).
  • OLG Braunschweig, 05.10.2007 - 8 W 81/07
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 19 W 28/09
    Zu dem gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man von einem unentgeltlichen Wohnrecht ausgeht, für das die überwiegende Meinung bei der Bestimmung des Gebührenstreitwertes nicht auf § 41 Abs. 2 GKG, sondern auf § 3 ZPO abstellt (OLG Braunschweig, NZM 2008, 423; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, OLGR Naumburg, 2001, 131), oder wenn man für eine Räumungsklage nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft § 41 Abs. 2 GKG unmittelbar anwendet (so Thüringer OLG, OLGR Jena 1997, 363; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., GKG § 41 Rdnr. 14).
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