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OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 19 W 28/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 41 Abs 2 GKG, § 48 Abs 1 GKG, § 3 ZPO, § 6 ZPO
Streitwertbemessung: Räumungs- und Herausgabeklage nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 41 Abs. 2; GKG § 48 Abs. 1; ZPO § 3; ZPO § 6
Streitwert einer Klage auf Räumung und Herausgabe von Räumen nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert einer Klage auf Räumung und Herausgabe von Räumen nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.03.2009 - 25 O 294/08
- OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 19 W 28/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07
Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 19 W 28/09
Wenn die Partner nicht etwas Besonderes unter sich geregelt haben, werden dementsprechend persönliche und wirtschaftliche Leistungen nicht aufgrund von wechselseitig abgeschlossenen Verträgen erbracht (BGH NJW 2008, 443; 2008, 2334, 2335; 2008, 1959). - BGH, 31.10.2007 - XII ZR 261/04
Anspruch des Erben auf Rückzahlung von Zuwendungen im Rahmen einer nichtehelichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 19 W 28/09
Wenn die Partner nicht etwas Besonderes unter sich geregelt haben, werden dementsprechend persönliche und wirtschaftliche Leistungen nicht aufgrund von wechselseitig abgeschlossenen Verträgen erbracht (BGH NJW 2008, 443; 2008, 2334, 2335; 2008, 1959). - OLG Braunschweig, 05.10.2007 - 8 W 81/07
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 19 W 28/09
Zu dem gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man von einem unentgeltlichen Wohnrecht ausgeht, für das die überwiegende Meinung bei der Bestimmung des Gebührenstreitwertes nicht auf § 41 Abs. 2 GKG, sondern auf § 3 ZPO abstellt (OLG Braunschweig, NZM 2008, 423; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, OLGR Naumburg, 2001, 131), oder wenn man für eine Räumungsklage nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft § 41 Abs. 2 GKG unmittelbar anwendet (so Thüringer OLG, OLGR Jena 1997, 363;… Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., GKG § 41 Rdnr. 14).